Durch Klicken auf die Schaltfläche „Kaufen“ akzeptieren Sie die geltenden Lizenzbedingungen für Ihr ausgewähltes Produkt

Aktualisiert von HLP 10.7.2023 

 

COPYRIGHT-LIZENZVEREINBARUNG – BESCHRÄNKTE KOMMERZIELLE LIZENZ

DIESE LIZENZVEREINBARUNG (diese „Vereinbarung“) wird ab heute, durch Anklicken der Schaltfläche „Kaufen (das „Datum des Inkrafttretens“), bis ARTCODE abgeschlossen und wirksam FZ-LLC (der „Lizenzgeber“) und Sie oder das von Ihnen vertretene Unternehmen (der „Lizenznehmer“).

 

REZEPT:

  • Der Lizenzgeber ARTCODE FZ-LLC (der „Lizenzgeber“) besitzt alle Eigentumsrechte an zahlreichen urheberrechtlich geschützten Werken, die im Allgemeinen als Kunstwerkdesigns und Produkte bezeichnet werden und alle auf APGART.COM angezeigt und betrachtet werden können („ANTONIA PIA GORDON®“) oder auf Anfrage des Lizenzgebers (im Folgenden das „Kunstwerk“) und hat das ausschließliche Recht, anderen eine Lizenz zur Produktion, Vervielfältigung, Herstellung oder zum Verkauf des Werks zu erteilen.
  • Der Lizenzgeber besitzt alle Rechte an dem Werk und behält alle Rechte am Werk, die nicht hierin übertragen werden, sowie alle Urheberrechte nach Gewohnheitsrecht.
  • Der Lizenznehmer möchte eine Lizenz erhalten, die die Nutzung des Werks durch den Lizenznehmer gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung gestattet, und der Lizenzgeber hat sich bereit erklärt, diese zu gewähren.
  • LIZENZIERTES EIGENTUM. Das lizenzierte Eigentum sind die Druckmaterialien (wie unten definiert), die Waren (wie unten definiert) und das Home-Video-Multimedia-Kunstwerk (wie unten definiert) sowie alle anderen Materialien, die die wichtigsten erstellten Grafiken, Logos und anderen Materialien enthalten vom Lizenzgeber für das Bild, wie von den Parteien gegenseitig genehmigt (das „lizenzierte Eigentum“).

(E)        NEUE & ZUKÜNFTIGE TECHNOLOGIEN: WEB3  METAVERSE NFT’S – ONLINE- & OFFLINE-NUTZUNG – VIRTUELLE GÜTER & VIRTUELLE RÄUME -> ZONE DER ERWEITERUNG – DIGITALE ERFAHRUNGEN – DIGITALE ELEMENTE – HAPTIK & ULTRA-HAPTIK – TOUCH-FEEL-ANPROBIERUNG – KLEIDUNGSKLEIDUNG & ZUBEHÖR – ROBOTIK

Die Lizenz erstreckt sich und umfasst die Nutzung in zukünftigen Technologien, KI (Künstliche Intelligenz), VR (Virtuelle Realität), dem Metaversum und darüber hinaus.

 

Daher vereinbaren Lizenzgeber und Lizenznehmer JETZT für und unter Berücksichtigung der Räumlichkeiten und der nachstehend dargelegten gegenseitigen Vereinbarungen und Vereinbarungen sowie anderer hierin dargelegter guter und wertvoller Gegenleistungen Folgendes:

  1. Lizenzgewährung.
  • Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer hiermit in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Vereinbarung eine weltweite, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, widerrufbare  Lizenz. ausschließlich für Ihre BEGRENZTE KOMMERZIELLE NUTZUNG in Bezug auf den digitalen Inhalt („Lizenziertes Asset“), der vom Lizenzgeber auf APGART.COM zur Verfügung gestellt und vom Lizenznehmer erworben wurde. Das lizenzierte Asset muss in Form einer Joint Photographic Experts Group („JPEG“)-Datei und einer Photoshop-Datei mit Ebenen vorliegen. Dem Lizenznehmer wird das Recht eingeräumt, die lizenzierten Vermögenswerte nur für begrenzte kommerzielle Zwecke und für keinen anderen Zweck zu nutzen. Der Lizenznehmer darf die lizenzierten Vermögenswerte gemäß den unten aufgeführten Bedingungen für allgemeine Werbematerialien und Verkaufsdisplays, Werbung und andere Werbematerialien für die lizenzierten Vermögenswerte kopieren und weiterverkaufen. Darüber hinaus darf der Lizenznehmer die lizenzierten Vermögenswerte in Verbindung mit einer Internetseite für die Werbung und den Verkauf der lizenzierten Vermögenswerte wie hier beschrieben nutzen, darf jedoch ohne die schriftliche Genehmigung des Lizenzgebers keine anderweitige internationale Werbung oder einen internationalen Verkauf durchführen. Jede andere Nutzung darf vom Lizenznehmer nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des Lizenzgebers erfolgen.
  • Der Lizenznehmer behält alle Rechte an Verpackungsdesigns und Handelsaufmachungen für die Werbung, Vermarktung und den Verkauf der lizenzierten Vermögenswerte, die der Lizenznehmer entwickelt, erstellt, kauft oder anderweitig besitzt.
  • Der Lizenznehmer darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers keine Unterlizenzen gewähren.
  • Der Lizenznehmer akzeptiert hiermit diese Lizenz und erklärt sich damit einverstanden, dass der Lizenznehmer die lizenzierten Vermögenswerte nur in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Vereinbarung nutzen darf. Der Lizenznehmer erkennt an und stimmt zu, dass die hierin gewährte Lizenz nicht exklusiv ist und dass der Lizenzgeber anderen eine Lizenz zur Nutzung der lizenzierten Vermögenswerte vorbehaltlich der hierin festgelegten Einschränkungen gewähren kann.
  1. Verbotene Verwendungen

 

  • Markenrecht und Urheberrecht

✗ Marke: Der lizenzierte Vermögenswert darf nicht als Teil einer Marke, einer Dienstleistungsmarke, einer Designmarke, eines Handelsnamens oder einer ähnlichen Nutzung verwendet werden, es sei denn, (1) der lizenzierte Vermögenswert wird erheblich verändert und (2) nicht das vorherrschende Element der Endnutzung. In keinem Fall erlaubt diese Lizenzvereinbarung dem Lizenznehmer, eine Marke oder ähnliche Rechte am lizenzierten Asset selbst zu registrieren, zu schützen oder durchzusetzen, was bei jeder Markenregistrierung ausgeschlossen werden muss – und der Lizenznehmer wird dies auch nicht versuchen.

✗ Urheberrecht: Der Lizenznehmer darf das lizenzierte Asset (oder eine Änderung davon) nicht als sein eigenes urheberrechtlich geschütztes Werk beanspruchen (das ursprüngliche lizenzierte Asset muss in jeder Urheberrechtsregistrierung ausgeschlossen werden).

  • Falsche Darstellung

Die falsche Darstellung der Urheberschaft und/oder des Eigentums am lizenzierten Asset ist strengstens untersagt.

  • Weiterverkauf oder Unterlizenzierung

Der Weiterverkauf oder die Unterlizenzierung des lizenzierten Assets oder jegliche Änderung davon in Quelldateiform ist strengstens untersagt.

Der Weiterverkauf oder die Unterlizenzierung des lizenzierten Assets oder jede Änderung desselben in einer Weise, die direkt mit dem ursprünglich lizenzierten Asset konkurriert, ist strengstens untersagt (z. B. als Stock-Asset oder Vorlage).

  • Freigabe von lizenzierten Assets

Veröffentlichung oder Weitergabe des lizenzierten Assets in einer Weise, die es anderen ermöglicht, das lizenzierte Asset als eigenständige Datei herunterzuladen, zu extrahieren oder weiterzuverbreiten (d. h. nur die Inhaltsdatei selbst, getrennt vom Projekt oder der Endverwendung, die ausdrücklich gestattet ist) ist strengstens untersagt.

  • Illegale Nutzung

Die Verwendung des lizenzierten Vermögenswerts in pornografischem, betrügerischem, unmoralischem, verletzendem, illegalem, belästigendem, beleidigendem oder verleumderischem Material ist strengstens untersagt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf jede Verwendung des lizenzierten Vermögenswerts, die:

(i) kann für Sie, eine andere Person oder ein Tier das Risiko von Schaden, Verlust, körperlicher oder geistiger Verletzung, emotionalem Stress, Tod, Behinderung, Entstellung oder körperlicher oder geistiger Erkrankung mit sich bringen;

(ii) das Risiko anderer Verluste oder Schäden an Personen oder Eigentum mit sich bringen kann;

(iii) darauf abzielt, Kindern zu schaden oder sie auszubeuten, indem sie sie unangemessenen Inhalten aussetzen, nach personenbezogenen Daten fragen oder auf andere Weise;

(iv) ein Verbrechen oder eine unerlaubte Handlung darstellen oder dazu beitragen können;

(v) Informationen oder Inhalte enthalten, die unserer Meinung nach rechtswidrig, schädlich, beleidigend, rassistisch oder ethnisch beleidigend, verleumderisch, verletzend, die Privatsphäre oder das Recht auf Öffentlichkeitsarbeit verletzend, belästigend, andere Menschen (öffentlich oder anderweitig) erniedrigend, verleumderisch, bedrohlich, profan oder auf andere Weise anstößig;

(vi) Informationen oder Inhalte enthält, die rechtswidrig sind (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Offenlegung von Insiderinformationen im Rahmen des Wertpapierrechts oder von Geschäftsgeheimnissen einer anderen Partei);

(vii) Informationen oder Inhalte enthalten, zu deren Bereitstellung Sie aufgrund eines Gesetzes oder aufgrund vertraglicher oder treuhänderischer Beziehungen nicht berechtigt sind;

(viii) Informationen oder Inhalte enthält, von denen Sie wissen, dass sie nicht korrekt und aktuell sind; oder

(ix) Rassismus, Bigotterie, Hass oder körperliche Gewalt jeglicher Art gegen eine Gruppe oder Einzelperson fördert.

 

  1. Eigentum an lizenzierten Vermögenswerten.

(A) Der Lizenznehmer erkennt an, dass der Lizenzgeber der alleinige und ausschließliche Eigentümer der lizenzierten Vermögenswerte und aller damit verbundenen Registrierungen und ausstehenden Registrierungen ist und dass der Lizenznehmer nichts unternehmen wird, was diesem Eigentum zuwiderläuft. Der Lizenznehmer erklärt sich außerdem damit einverstanden, dass er keine Eigentumsrechte an den lizenzierten Vermögenswerten oder Derivaten, Zusammenstellungen, Fortsetzungen oder Serien oder damit verbundenen lizenzierten Vermögenswerten beansprucht, die dem Lizenzgeber gehören oder von ihm verwendet werden. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass nichts in dieser Vereinbarung dem Lizenznehmer ein Recht, einen Titel oder Anspruch an den lizenzierten Vermögenswerten einräumt, mit Ausnahme des Rechts, diese gemäß dieser Vereinbarung zu nutzen.

  1. Obligatorische Zuordnung

4.1 Quellennachweise müssen lesbar sein und sich in unmittelbarer Nähe zu den lizenzierten Vermögenswerten befinden und gegebenenfalls in ihrer Platzierung und Hervorhebung anderen Quellennachweisen im Wesentlichen ähneln

4.2 – So stellen Sie eine Gutschrift bereit: „[Licensed asset product type] Urheberrecht des Oberflächendesigns ANTONIA PIA GORDON®“

 

  1. Beendigung.

Der Lizenzgeber kann diese Vereinbarung jederzeit in den folgenden Fällen kündigen:

  • Wenn der Lizenznehmer gegen eine der Bestimmungen dieser oder einer anderen Vereinbarung mit dem Lizenzgeber verstößt, muss der Lizenznehmer in diesem Fall unverzüglich: die Nutzung des Lizenz-Assets einstellen; Kopien löschen oder vernichten; und dem Lizenzgeber auf Anfrage schriftlich bestätigen, dass der Lizenznehmer diese Anforderungen erfüllt hat.
  • Wenn der Lizenznehmer das lizenzierte Asset auf einer Social-Media-Plattform oder einer anderen Website Dritter nutzt und die Plattform oder Website das lizenzierte Asset für eigene Zwecke oder in einer Weise, die im Widerspruch zu dieser Lizenzvereinbarung steht, verwendet (oder ankündigt, dass sie dies zu verwenden beabsichtigt), Die für eine solche Nutzung gewährten Rechte erlöschen mit sofortiger Wirkung. In diesem Fall erklärt sich der Lizenznehmer damit einverstanden, auf Anfrage des Lizenzgebers sämtliche Inhalte von dieser Plattform oder Website zu entfernen.
  • wenn der Lizenznehmer es trotz der schriftlichen Mahnung des Lizenzgebers zu irgendeinem Zeitpunkt versäumt, die Lizenzgebühr oder alle gemäß Klausel 6 an den Lizenzgeber fälligen und zahlbaren Beträge zu zahlen;
  • wenn der Lizenznehmer den mit einem der lizenzierten Vermögenswerte verbundenen Goodwill missbraucht oder in irgendeiner Weise beeinträchtigt oder Maßnahmen ergreift, um die Gültigkeit oder das Eigentum daran anzufechten;
  • wenn der Lizenznehmer vorgibt, eine Abtretung der hier gewährten Rechte oder Lizenzen anders als in Übereinstimmung mit den Bedingungen hierin zu beeinflussen;
  • wenn der Lizenznehmer keine vorherige schriftliche Genehmigung oder Zustimmung des Lizenzgebers einholt, die ausdrücklich in dieser Vereinbarung erforderlich ist;
  • wenn der Lizenznehmer vertrauliche Informationen entgegen den Bestimmungen dieser Vereinbarung offenlegt, zulässt oder deren Offenlegung erleidet;
  • Bei Kündigung oder Ablauf der im Rahmen dieser Vereinbarung gewährten Lizenz durch Gesetz oder auf andere Weise erlöschen alle Rechte (einschließlich des Rechts zur Nutzung der lizenzierten Vermögenswerte), Privilegien und Pflichten aus dieser Vereinbarung, mit Ausnahme der Verpflichtung des Lizenznehmers, etwaige Gebühren zu zahlen an den Lizenzgeber gemäß den hierin enthaltenen Bedingungen.
  1. Gebühren.
  • Als Gegenleistung für die Gewährung des Rechts zur Nutzung der Lizenzressourcen muss der Lizenznehmer dem Lizenzgeber oder einer anderen Person, die der Lizenzgeber bestimmt, eine einmalige Lizenzgebühr zahlen, die wie folgt berechnet wird:

…….

  • Die Lizenzgebühr muss vom Lizenznehmer zusammen mit allen damit verbundenen Steuern beim Bezahlen beglichen werden. Andernfalls ist es dem Lizenznehmer nicht gestattet, die JPEG-/Photoshop-Datei herunterzuladen, und der Lizenzgeber hat das Recht, diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
  • In dieser Lizenzgebühr sind keine Mehrwertsteuer oder andere Steuern (falls zutreffend) enthalten, die vollständig vom Lizenznehmer zu tragen sind.
  • Alle in dieser Klausel vorgesehenen Zahlungen sind vom Lizenznehmer im Voraus zu leisten, Zahlungen erfolgen in der vom Lizenzgeber geforderten Form. Die Zahlungen erfolgen per Kreditkarte auf das vom Lizenzgeber angegebene Konto.
  • Im Falle einer Kündigung oder Annullierung des Vertrags aus irgendeinem Grund bleibt die vor dieser Kündigung oder Annullierung gezahlte Lizenzgebühr Eigentum des Lizenzgebers.
  1. Gestattet Verwendung von lizenzierten Vermögenswerten.

Der Lizenznehmer darf das lizenzierte Asset nur wie nachstehend ausdrücklich gestattet nutzen:

  • Der Lizenznehmer darf physische Endprodukte erstellen, beispielsweise Kleidung, Karten, Einladungen, Aufkleber, Tassen, Stempel, Kerzen, Poster, Schilder, Heimdekoration usw.
  • Der Lizenznehmer darf physische oder digitale Endverpackungsprodukte erstellen, die für den Weiterverkauf oder den Großhandel verwendet werden, wie beispielsweise Schachteln, Etiketten, Aufkleber oder Behälter usw., ist aber nicht darauf beschränkt.
  • Der Lizenznehmer darf digitale Endprodukte zum Weiterverkauf erstellen, wie z. B. statische Designs und statische Website-Elemente.
  • Der Lizenznehmer darf das lizenzierte Asset in digitalen oder gedruckten Veröffentlichungen wie Zeitschriften, Karten, Einladungen, Fotoalben und Sammelalben, E-Books oder E-Publikationen verwenden.
  • Der Lizenznehmer kann kombinierte Einzelendprodukt- oder Verpackungsverkäufe (digital oder physisch), Instanzen, Impressionen oder Installationen (sofern zutreffend) durchführen, die das lizenzierte Asset beinhalten.
  • Der Lizenznehmer hat Anspruch auf gedruckte Werbung wie Plakate, Beschilderungen, gedruckte Werbung usw. zur kommerziellen Nutzung auf lokalen, nationalen und globalen Märkten. „Lokaler“ Markt bedeutet, dass die gesamte Anzeige oder Verbreitung dieser erlaubten Werbung innerhalb eines Umkreises von 200 km innerhalb der Grenzen einer einzelnen Nation/eines Landes erfolgen muss. „Nationaler“ Markt bezeichnet jede Verbreitung oder Anzeige von Werbung über einen Umkreis von 200 km innerhalb eines einzelnen Landes/Landes hinaus. „Globaler“ Markt bedeutet jede Verteilung der Anzeige von Werbung in mehr als einem Land.
  • Der Lizenznehmer hat Anspruch auf unbegrenzte Internet-Werbung, z. B. Werbung, die von Google Ads, Bings Ads, Facebook Ads, LinkedIn Ads usw. bereitgestellt wird, zur kommerziellen Nutzung.
  • Der Lizenznehmer hat Anspruch auf eine unbegrenzte Anzahl von Social-Media-Beiträgen oder Anzeigen, die das lizenzierte Asset enthalten.
  • Der Lizenznehmer hat Anspruch auf lebenslange unbegrenzte Zuschauerzahl für die Ausstrahlung und das Streaming über Netzwerk, Kabel, Internet, Satellit, Pay-per-View, Video-on-Demand oder Streaming von Kinofilmen und audiovisuellen Werken, einschließlich Werbung für nur einen Titel.
  • Das lizenzierte Asset darf nur in (1) einer Website, Anwendung oder einem Videospiel verwendet werden (jede weitere Website, Anwendung oder jedes Videospiel, einschließlich (ohne Einschränkung) Nachfolgeprodukten, erfordert eine separate Lizenz.

 

  1. Entschädigung.
  • Der Lizenznehmer stellt den Lizenzgeber in vollem Umfang von sämtlichen Ansprüchen, Verlusten, Schäden, Ausgaben und Haftungsansprüchen frei, verteidigt ihn und hält ihn schadlos – mit Ausnahme derjenigen wegen Rechtsverletzung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Klagen, die sich aus dem Angebot, der Verkaufsförderung, der Werbung, dem Verkauf, oder Nutzung der lizenzierten Vermögenswerte durch den Lizenznehmer oder eine seiner autorisierten Unterlizenzen, unabhängig davon, ob diese Nutzung den vom Lizenzgeber festgelegten Standards entspricht oder nicht, vorausgesetzt, dass dieser Anspruch, Verlust, Schaden, Aufwand oder diese Haftung nicht auf Fahrlässigkeit des Lizenzgebers zurückzuführen ist .
  • Der Lizenzgeber stellt den Lizenznehmer in vollem Umfang von allen Ansprüchen, Verlusten, Schäden, Ausgaben und Haftungen frei, verteidigt ihn und hält ihn schadlos, einschließlich Ansprüchen wegen Urheberrechtsverletzung, die sich aus der autorisierten Nutzung der lizenzierten Vermögenswerte durch den Lizenznehmer ergeben. Der Lizenzgeber verpflichtet sich nicht, den Lizenznehmer für Ansprüche aus Urheberrechtsverletzungen oder Handelsaufmachungsverletzungen zu entschädigen, die sich auf das Erscheinungsbild oder Design der Verpackung und Werbung für die lizenzierten Vermögenswerte beziehen, die vom Lizenznehmer erstellt wurden oder deren Eigentum er ist.
  • Der Lizenzgeber hat das Recht, ist jedoch nicht verpflichtet, die bundesstaatliche Registrierung der lizenzierten Vermögenswerte aufrechtzuerhalten. Für den Fall, dass der Lizenznehmer Kenntnis von einer behaupteten oder angeblichen Verletzung der lizenzierten Vermögenswerte durch einen Dritten erhält, muss der Lizenznehmer den Lizenzgeber unverzüglich schriftlich über die Art und das Ausmaß dieser Verletzung oder Verwässerung informieren. Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet, irgendwelche Maßnahmen zu ergreifen, falls es zu einer Verletzung oder Verwässerung der lizenzierten Vermögenswerte kommt, aber der Lizenzgeber hat das alleinige Recht zu bestimmen, ob Maßnahmen ergriffen werden sollen. Für den Fall, dass der Lizenzgeber eine Klage erhebt oder andere rechtliche, gerechte, administrative oder sonstige Maßnahmen ergreift, um eine Verletzung oder Verwässerung der lizenzierten Vermögenswerte zu stoppen, muss der Lizenznehmer uneingeschränkt mit dem Lizenzgeber zusammenarbeiten, der Lizenznehmer ist jedoch nicht zur Zahlung von Kosten oder Ausgaben verpflichtet. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die lizenzierten Vermögenswerte ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Lizenzgebers gerichtlich durchzusetzen. Bei allen Rechtsstreitigkeiten, die sich aus der Nutzung oder den Eigentumsrechten der lizenzierten Vermögenswerte ergeben und bei denen sowohl der Lizenzgeber als auch der Lizenznehmer Mitparteien sind, behält sich der Lizenzgeber das Recht vor, den Rechtsstreit zu kontrollieren, einschließlich aller Vergleichsverhandlungen.
  1. Aufgabe.

 

Diese Vereinbarung (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die hierin gewährte Lizenz) ist für den Lizenznehmer persönlich und darf vom Lizenznehmer nicht abgetreten oder übertragen werden, auch nicht kraft Gesetzes, außer mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Lizenzgebers. Jeder Versuch seitens des Lizenznehmers, die Rechte des Lizenznehmers aus dieser Vereinbarung abzutreten, unterzulizenzieren oder zu übertragen, sofern hierin nicht anders vorgesehen, ist ungültig und nichtig. Der Lizenzgeber hat das Recht, seine Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung sowie alle seine Rechte, Titel und Interessen an den lizenzierten Vermögenswerten ohne Zustimmung des Lizenznehmers abzutreten.

 

  1. Gültigkeit der lizenzierten Vermögenswerte.

 Der Lizenznehmer erkennt die Gültigkeit aller Urheberrechte für die lizenzierten Vermögenswerte und alle damit verbundenen Registrierungen an und erkennt an, dass alle Rechte, die der Lizenznehmer aufgrund seiner Nutzung der lizenzierten Vermögenswerte erwerben könnte, ausschließlich dem Lizenzgeber zugute kommen, sofern diese Klausel dies tut berechtigt den Lizenzgeber nicht zum gesamten oder einem Teil der Gewinne oder Einnahmen aus den gemäß dieser Vereinbarung zulässigen Nutzungen des Lizenznehmers, mit Ausnahme der in Klausel 6 beschriebenen Gebühren.

 

  1. Hinweise.

 

     Alle Mitteilungen, Forderungen oder Anfragen, die gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung erforderlich oder zulässig sind, müssen schriftlich erfolgen und persönlich oder per Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein, mit vorausbezahltem Porto und an die folgenden Personen und Adressen zugestellt werden oder an andere Adressen oder Personen, die eine Partei durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei anfordern kann. Die Parteien haben vereinbart, den Vertrag auf elektronischem Weg abzuschließen, und dementsprechend erhalten elektronische Signaturen die gleiche Wirkung und das gleiche Gewicht wie Originale.

HLP - Huqooq Legal Practice

Badih Moukarzel

 Latifa Tower, Ostflügel, Etage 22,

 Büro 2205, Trade Center First Area

 Sheikh Zayed Road

 Dubai, Dubai

 Vereinigte Arabische Emirate

badih.moukarzel@hlplawfirm.com

 

mit einer Kopie an: hello@apgart.com

 

 

Eine solche Mitteilung wird wirksam, sobald sie eingegangen ist.

  1. Schiedsverfahren.

Alle Streitigkeiten, die sich aus den Bedingungen dieser Vereinbarung ergeben, können einem verbindlichen Schiedsverfahren gemäß den Schiedsregeln und -bestimmungen des Dubai International Arbitration Centre (DIAC) unterzogen werden, wobei ein Schiedsrichter vom DIAC ausgewählt wird. Das Schiedsverfahren wird in englischer Sprache am Sitz des Schiedsverfahrens durchgeführt in Dubai - Vereinigte Arabische Emirate sein. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen der Vereinigten Arabischen Emirate und wird in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt.

  1. Unabhängige Geschäftsbeziehung.

 Lizenzgeber und Lizenznehmer sind unabhängige Vertragspartner und sind keine Joint Ventures, Partner, Arbeitgeber/Angestellten oder Vertreter des anderen und dürfen auch nicht als solche ausgelegt werden, und keiner von ihnen ist befugt, den anderen zu binden oder zu verpflichten, außer wie in dieser Vereinbarung dargelegt .

  1. Verschiedenes.
  • Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung und Übereinkunft der Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen, Absprachen, Verhandlungen und Diskussionen. Keine Ergänzung, Änderung, Modifizierung oder Verzicht auf diese Vereinbarung ist verbindlich, es sei denn, sie wird durch eine schriftliche Urkunde belegt, die von der Partei unterzeichnet wurde, gegen die die Durchsetzung beantragt wird.
  • Für den Fall, dass es für eine der Parteien notwendig wird, eine Klage einzureichen, um diese Vereinbarung oder darin enthaltene Bestimmungen durchzusetzen, und eine Partei in dieser Klage obsiegt, ist diese obsiegende Partei zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln oder Schadensersatzansprüchen berechtigt, angemessene Anwalts- und Gerichtskosten, die in einem solchen Verfahren anfallen.
  • Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung oder die Anwendung dieser Bestimmung auf eine Person oder einen Umstand ungültig sein, so bleibt der Rest dieser Vereinbarung oder die Anwendung dieser Bestimmungen auf andere Personen oder Umstände davon unberührt.

 

 

 

Aktualisiert von HLP 10.7.2023 

COPYRIGHT-LIZENZVEREINBARUNG – ERWEITERTE KOMMERZIELLE LIZENZ

DIESE LIZENZVEREINBARUNG (diese „Vereinbarung“) wird ab heute durch Anklicken der Schaltfläche „Kaufen (das „Datum des Inkrafttretens“) von und zwischen ARTCODE FZ-LLC abgeschlossen und wirksam (der „Lizenzgeber“) und Sie oder das von Ihnen vertretene Unternehmen (der „Lizenznehmer“).

REZEPT:

  • Der Lizenzgeber ARTCODE FZ-LLC (der „Lizenzgeber“) besitzt alle Eigentumsrechte an zahlreichen urheberrechtlich geschützten Werken, die im Allgemeinen als Kunstwerkdesigns und Produkte bezeichnet werden und alle auf APGART.COM angezeigt und betrachtet werden können („ANTONIA PIA GORDON®“) oder auf Anfrage des Lizenzgebers (im Folgenden das „Kunstwerk“) und hat das ausschließliche Recht, anderen eine Lizenz zur Produktion, Vervielfältigung, Herstellung oder zum Verkauf des Werks zu erteilen.
  • Der Lizenzgeber besitzt alle Rechte an dem Werk und behält alle Rechte am Werk, die nicht hierin übertragen werden, sowie alle Urheberrechte nach Gewohnheitsrecht.
  • Der Lizenznehmer möchte eine Lizenz erhalten, die die Nutzung des Werks durch den Lizenznehmer gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung gestattet, und der Lizenzgeber hat sich bereit erklärt, diese zu gewähren.
  • LIZENZIERTES EIGENTUM. Das lizenzierte Eigentum sind die Druckmaterialien (wie unten definiert), die Waren (wie unten definiert) und das Home-Video-Multimedia-Kunstwerk (wie unten definiert) sowie alle anderen Materialien, die die wichtigsten erstellten Grafiken, Logos und anderen Materialien enthalten vom Lizenzgeber für das Bild, wie von den Parteien gegenseitig genehmigt (das „lizenzierte Eigentum“).

(E)        NEUE & ZUKÜNFTIGE TECHNOLOGIEN: WEB3  METAVERSE NFT’S – ONLINE- & OFFLINE-NUTZUNG – VIRTUELLE GÜTER & VIRTUELLE RÄUME -> ZONE DER ERWEITERUNG – DIGITALE ERFAHRUNGEN – DIGITALE ELEMENTE – HAPTIK & ULTRA-HAPTIK – TOUCH-FEEL-ANPROBIERUNG – KLEIDUNGSKLEIDUNG & ZUBEHÖR – ROBOTIK

Die Lizenz erstreckt sich und umfasst die Nutzung in zukünftigen Technologien, KI (Künstliche Intelligenz), VR (Virtuelle Realität), dem Metaversum und darüber hinaus.

 

Daher vereinbaren Lizenzgeber und Lizenznehmer JETZT für und unter Berücksichtigung der Räumlichkeiten und der nachstehend dargelegten gegenseitigen Vereinbarungen und Vereinbarungen sowie anderer hierin dargelegter guter und wertvoller Gegenleistungen Folgendes:

  1. Lizenzgewährung.
  • Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer hiermit in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Vereinbarung eine weltweite, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, widerrufliche Lizenz zur unbegrenzten kommerziellen Nutzung in Bezug auf den digitalen Inhalt („<„Lizenziertes Asset“), das vom Lizenzgeber auf APGART.COM zur Verfügung gestellt und vom Lizenznehmer erworben wurde. Das lizenzierte Asset muss in Form einer Joint Photographic Experts Group („JPEG“)-Datei sowie einer geschichteten Photoshop-Datei und im Vektorformat vorliegen. Dem Lizenznehmer wird das Recht eingeräumt, die lizenzierten Vermögenswerte ausschließlich für unbegrenzte kommerzielle Zwecke und für keinen anderen Zweck zu nutzen. Der Lizenznehmer darf die lizenzierten Vermögenswerte gemäß den unten aufgeführten Bedingungen für allgemeine Werbematerialien und Verkaufsdisplays, Werbung und andere Werbematerialien für die lizenzierten Vermögenswerte kopieren und weiterverkaufen. Darüber hinaus darf der Lizenznehmer die lizenzierten Vermögenswerte in Verbindung mit einer Internetseite für die Werbung und den Verkauf der lizenzierten Vermögenswerte wie hierin beschrieben nutzen, darf jedoch ohne die schriftliche Genehmigung des Lizenzgebers keine anderweitige internationale Werbung oder einen internationalen Verkauf durchführen. Jede andere Nutzung darf vom Lizenznehmer nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des Lizenzgebers erfolgen.
  • Der Lizenznehmer behält alle Rechte an Verpackungsdesigns und Handelsaufmachungen für die Werbung, Vermarktung und den Verkauf der lizenzierten Vermögenswerte, die der Lizenznehmer entwickelt, erstellt, kauft oder anderweitig besitzt.
  • Der Lizenznehmer darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers keine Unterlizenzen gewähren.
  • Der Lizenznehmer akzeptiert hiermit diese Lizenz und erklärt sich damit einverstanden, dass der Lizenznehmer die lizenzierten Vermögenswerte nur in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Vereinbarung nutzen darf. Der Lizenznehmer erkennt an und stimmt zu, dass die hierin gewährte Lizenz nicht exklusiv ist und dass der Lizenzgeber anderen eine Lizenz zur Nutzung der lizenzierten Vermögenswerte vorbehaltlich der hierin festgelegten Einschränkungen gewähren kann.
  1. Verbotene Verwendungen
  • Markenrecht und Urheberrecht

✗ Marke: Der lizenzierte Vermögenswert darf nicht als Teil einer Marke, einer Dienstleistungsmarke, einer Designmarke, eines Handelsnamens oder einer ähnlichen Nutzung verwendet werden, es sei denn, (1) der lizenzierte Vermögenswert wird erheblich verändert und (2) nicht das vorherrschende Element der Endnutzung. In keinem Fall erlaubt diese Lizenzvereinbarung dem Lizenznehmer, eine Marke oder ähnliche Rechte am lizenzierten Asset selbst zu registrieren, zu schützen oder durchzusetzen, was bei jeder Markenregistrierung ausgeschlossen werden muss – und der Lizenznehmer wird dies auch nicht versuchen.

✗ Urheberrecht: Der Lizenznehmer darf das lizenzierte Asset (oder eine Änderung davon) nicht als sein eigenes urheberrechtlich geschütztes Werk beanspruchen (das ursprüngliche lizenzierte Asset muss in jeder Urheberrechtsregistrierung ausgeschlossen werden).

  • Illegale Nutzung

Die Verwendung des lizenzierten Vermögenswerts in pornografischem, betrügerischem, unmoralischem, verletzendem, illegalem, belästigendem, beleidigendem oder verleumderischem Material ist strengstens untersagt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf jede Verwendung des lizenzierten Vermögenswerts, die:

(i) kann für Sie, eine andere Person oder ein Tier das Risiko von Schaden, Verlust, körperlicher oder geistiger Verletzung, emotionalem Stress, Tod, Behinderung, Entstellung oder körperlicher oder geistiger Erkrankung mit sich bringen;

(ii) das Risiko anderer Verluste oder Schäden an Personen oder Eigentum mit sich bringen kann;

(iii) darauf abzielt, Kindern zu schaden oder sie auszubeuten, indem sie sie unangemessenen Inhalten aussetzen, nach personenbezogenen Daten fragen oder auf andere Weise;

(iv) ein Verbrechen oder eine unerlaubte Handlung darstellen oder dazu beitragen können;

(v) Informationen oder Inhalte enthalten, die unserer Meinung nach rechtswidrig, schädlich, beleidigend, rassistisch oder ethnisch beleidigend, verleumderisch, verletzend, die Privatsphäre oder das Recht auf Öffentlichkeitsarbeit verletzend, belästigend, andere Menschen (öffentlich oder anderweitig) erniedrigend, verleumderisch, bedrohlich, profan oder auf andere Weise anstößig;

(vi) Informationen oder Inhalte enthält, die rechtswidrig sind (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Offenlegung von Insiderinformationen im Rahmen des Wertpapierrechts oder von Geschäftsgeheimnissen einer anderen Partei);

(vii) Informationen oder Inhalte enthalten, zu deren Bereitstellung Sie aufgrund eines Gesetzes oder aufgrund vertraglicher oder treuhänderischer Beziehungen nicht berechtigt sind;

(viii) Informationen oder Inhalte enthält, von denen Sie wissen, dass sie nicht korrekt und aktuell sind; oder

(ix) Rassismus, Bigotterie, Hass oder körperliche Gewalt jeglicher Art gegen eine Gruppe oder Einzelperson fördert.

 

  1. Eigentum an lizenzierten Vermögenswerten.

(A) Der Lizenznehmer erkennt an, dass der Lizenzgeber der alleinige und ausschließliche Eigentümer der lizenzierten Vermögenswerte und aller damit verbundenen Registrierungen und ausstehenden Registrierungen ist und dass der Lizenznehmer nichts unternehmen wird, was diesem Eigentum zuwiderläuft. Der Lizenznehmer erklärt sich außerdem damit einverstanden, dass er keine Eigentumsrechte an den lizenzierten Vermögenswerten oder Derivaten, Zusammenstellungen, Fortsetzungen oder Serien oder damit verbundenen lizenzierten Vermögenswerten beansprucht, die dem Lizenzgeber gehören oder von ihm verwendet werden. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass nichts in dieser Vereinbarung dem Lizenznehmer ein Recht, einen Titel oder Anspruch an den lizenzierten Vermögenswerten einräumt, mit Ausnahme des Rechts, diese gemäß dieser Vereinbarung zu nutzen.

  1. Obligatorische Zuordnung

4.1 Quellennachweise müssen lesbar sein und sich in unmittelbarer Nähe zu den lizenzierten Vermögenswerten befinden und gegebenenfalls in ihrer Platzierung und Hervorhebung anderen Quellennachweisen im Wesentlichen ähneln

4.2 – So stellen Sie eine Gutschrift bereit: „[Licensed asset product type] Urheberrecht des Oberflächendesigns ANTONIA PIA GORDON®“

 

  1. Beendigung.

Der Lizenzgeber kann diese Vereinbarung jederzeit in den folgenden Fällen kündigen:

  • Wenn der Lizenznehmer gegen eine der Bestimmungen dieser oder einer anderen Vereinbarung mit dem Lizenzgeber verstößt, muss der Lizenznehmer in diesem Fall unverzüglich: die Nutzung des Lizenz-Assets einstellen; Kopien löschen oder vernichten; und dem Lizenzgeber auf Anfrage schriftlich bestätigen, dass der Lizenznehmer diese Anforderungen erfüllt hat.
  • Wenn der Lizenznehmer das lizenzierte Asset auf einer Social-Media-Plattform oder einer anderen Website Dritter nutzt und die Plattform oder Website das lizenzierte Asset für eigene Zwecke oder in einer Weise, die im Widerspruch zu dieser Lizenzvereinbarung steht, verwendet (oder ankündigt, dass sie dies zu verwenden beabsichtigt), Die für eine solche Nutzung gewährten Rechte erlöschen mit sofortiger Wirkung. In diesem Fall erklärt sich der Lizenznehmer damit einverstanden, auf Anfrage des Lizenzgebers sämtliche Inhalte von dieser Plattform oder Website zu entfernen.
  • wenn der Lizenznehmer es trotz der schriftlichen Mahnung des Lizenzgebers zu irgendeinem Zeitpunkt versäumt, die Lizenzgebühr oder alle gemäß Klausel 6 an den Lizenzgeber fälligen und zahlbaren Beträge zu zahlen;
  • wenn der Lizenznehmer den mit einem der lizenzierten Vermögenswerte verbundenen Goodwill missbraucht oder in irgendeiner Weise beeinträchtigt oder Maßnahmen ergreift, um die Gültigkeit oder das Eigentum daran anzufechten;
  • wenn der Lizenznehmer vorgibt, eine Abtretung der hier gewährten Rechte oder Lizenzen anders als in Übereinstimmung mit den Bedingungen hierin zu beeinflussen;
  • wenn der Lizenznehmer keine vorherige schriftliche Genehmigung oder Zustimmung des Lizenzgebers einholt, die ausdrücklich in dieser Vereinbarung erforderlich ist;
  • wenn der Lizenznehmer vertrauliche Informationen entgegen den Bestimmungen dieser Vereinbarung offenlegt, zulässt oder deren Offenlegung erleidet;
  • Bei Kündigung oder Ablauf der im Rahmen dieser Vereinbarung gewährten Lizenz durch Gesetz oder auf andere Weise erlöschen alle Rechte (einschließlich des Rechts zur Nutzung der lizenzierten Vermögenswerte), Privilegien und Pflichten aus dieser Vereinbarung, mit Ausnahme der Verpflichtung des Lizenznehmers, etwaige Gebühren zu zahlen an den Lizenzgeber gemäß den hierin enthaltenen Bedingungen.
  1. Gebühren.
  • Als Gegenleistung für die Gewährung des Rechts zur Nutzung der Lizenzressourcen muss der Lizenznehmer dem Lizenzgeber oder einer anderen Person, die der Lizenzgeber bestimmt, eine einmalige Lizenzgebühr zahlen, die wie folgt berechnet wird:

…….

  • Die Lizenzgebühr muss vom Lizenznehmer zusammen mit allen damit verbundenen Steuern beim Bezahlvorgang beglichen werden. Andernfalls ist es dem Lizenznehmer nicht gestattet, die JPEG-Datei, die Photoshop-Datei mit Ebenen und das Vektorformat herunterzuladen, und der Lizenzgeber hat das Recht, dies zu kündigen Vereinbarung mit sofortiger Wirkung.
  • In dieser Lizenzgebühr sind keine Mehrwertsteuer oder andere Steuern (falls zutreffend) enthalten, die vollständig vom Lizenznehmer zu tragen sind.
  • Alle in dieser Klausel vorgesehenen Zahlungen sind vom Lizenznehmer im Voraus zu leisten, Zahlungen erfolgen in der vom Lizenzgeber geforderten Form. Die Zahlungen erfolgen per Kreditkarte auf das vom Lizenzgeber angegebene Konto.
  • Im Falle einer Kündigung oder Annullierung des Vertrags aus irgendeinem Grund bleibt die vor dieser Kündigung oder Annullierung gezahlte Lizenzgebühr Eigentum des Lizenzgebers.
  1. Gestattet Verwendung von lizenzierten Vermögenswerten.

Der Lizenznehmer darf das lizenzierte Asset nur wie nachstehend ausdrücklich gestattet nutzen:

  • Der Lizenznehmer darf unbegrenzt physische Endprodukte erstellen, wie beispielsweise Kleidung, Karten, Einladungen, Aufkleber, Tassen, Stempel, Kerzen, Poster, Schilder, Heimdekoration usw.
  • Der Lizenznehmer darf unbegrenzt physische oder digitale Endverpackungsprodukte erstellen, die für den Weiterverkauf oder den Großhandel verwendet werden, wie z. B. Schachteln, Etiketten, Aufkleber oder Behälter usw., ist aber nicht darauf beschränkt.
  • Der Lizenznehmer darf unbegrenzt digitale Endprodukte zum Weiterverkauf erstellen, wie z. B. statische Designs und statische Website-Elemente.
  • Der Lizenznehmer darf das lizenzierte Asset in unbegrenzten digitalen oder gedruckten Publikationen wie Zeitschriften, Karten, Einladungen, Fotoalben und Sammelalben, E-Books oder E-Publikationen verwenden.
  • Der Lizenznehmer ist berechtigt, unbegrenzt kombinierte Einzelendprodukt- oder Verpackungsverkäufe (digital oder physisch), Instanzen, Impressionen oder Installationen (sofern zutreffend) durchzuführen, die das lizenzierte Asset enthalten.
  • Der Lizenznehmer hat Anspruch auf unbegrenzte gedruckte Werbung wie Plakate, Beschilderungen, gedruckte Werbung usw. zur kommerziellen Nutzung auf lokalen, nationalen und globalen Märkten. „Lokaler“ Markt bedeutet, dass die gesamte Anzeige oder Verbreitung dieser erlaubten Werbung innerhalb eines Umkreises von 200 km innerhalb der Grenzen einer einzelnen Nation/eines Landes erfolgen muss. „Nationaler“ Markt bezeichnet jede Verbreitung oder Anzeige von Werbung über einen Umkreis von 200 km innerhalb eines einzelnen Landes/Landes hinaus. „Globaler“ Markt bedeutet jede Verteilung der Anzeige von Werbung in mehr als einem Land.
  • Die Lizenz berechtigt zu unbegrenzter Internetwerbung, z. B. Werbung, die von Google Ads, Bings Ads, Facebook Ads, LinkedIn Ads usw. bereitgestellt wird, zur kommerziellen Nutzung.
  • Die Lizenz hat Anspruch auf eine unbegrenzte Anzahl von Impressionen von Social-Media-Beiträgen oder Anzeigen, die das lizenzierte Asset enthalten.
  • Der Lizenznehmer hat Anspruch auf lebenslange unbegrenzte Zuschauerzahl für die Ausstrahlung und das Streaming über Netzwerk, Kabel, Internet, Satellit, Pay-per-View, Video-on-Demand oder Streaming von Kinofilmen und audiovisuellen Werken, einschließlich Werbung für nur einen Titel.
  • Das lizenzierte Asset kann in einer Website, Anwendung oder einem Videospiel verwendet werden (jede weitere Website, Anwendung oder jedes Videospiel, einschließlich (ohne Einschränkung) Nachfolgeprodukten, erfordert eine separate Lizenz.

 

 

  1. Entschädigung.
  • Der Lizenznehmer stellt den Lizenzgeber in vollem Umfang von sämtlichen Ansprüchen, Verlusten, Schäden, Ausgaben und Haftungsansprüchen frei, verteidigt ihn und hält ihn schadlos – mit Ausnahme derjenigen wegen Rechtsverletzung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Klagen, die sich aus dem Angebot, der Verkaufsförderung, der Werbung, dem Verkauf, oder Nutzung der lizenzierten Vermögenswerte durch den Lizenznehmer oder eine seiner autorisierten Unterlizenzen, unabhängig davon, ob diese Nutzung den vom Lizenzgeber festgelegten Standards entspricht oder nicht, vorausgesetzt, dass dieser Anspruch, Verlust, Schaden, Aufwand oder diese Haftung nicht auf Fahrlässigkeit des Lizenzgebers zurückzuführen ist .
  • Der Lizenzgeber stellt den Lizenznehmer in vollem Umfang von allen Ansprüchen, Verlusten, Schäden, Ausgaben und Haftungen frei, verteidigt ihn und hält ihn schadlos, einschließlich Ansprüchen wegen Urheberrechtsverletzung, die sich aus der autorisierten Nutzung der lizenzierten Vermögenswerte durch den Lizenznehmer ergeben. Der Lizenzgeber verpflichtet sich nicht, den Lizenznehmer für Ansprüche aus Urheberrechtsverletzungen oder Handelsaufmachungsverletzungen zu entschädigen, die sich auf das Erscheinungsbild oder Design der Verpackung und Werbung für die lizenzierten Vermögenswerte beziehen, die vom Lizenznehmer erstellt wurden oder deren Eigentum er ist.
  • Der Lizenzgeber hat das Recht, ist jedoch nicht verpflichtet, die bundesstaatliche Registrierung der lizenzierten Vermögenswerte aufrechtzuerhalten. Für den Fall, dass der Lizenznehmer Kenntnis von einer behaupteten oder angeblichen Verletzung der lizenzierten Vermögenswerte durch einen Dritten erhält, muss der Lizenznehmer den Lizenzgeber unverzüglich schriftlich über die Art und das Ausmaß dieser Verletzung oder Verwässerung informieren. Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet, irgendwelche Maßnahmen zu ergreifen, falls es zu einer Verletzung oder Verwässerung der lizenzierten Vermögenswerte kommt, aber der Lizenzgeber hat das alleinige Recht zu bestimmen, ob Maßnahmen ergriffen werden sollen. Für den Fall, dass der Lizenzgeber eine Klage erhebt oder andere rechtliche, gerechte, administrative oder sonstige Maßnahmen ergreift, um eine Verletzung oder Verwässerung der lizenzierten Vermögenswerte zu stoppen, muss der Lizenznehmer uneingeschränkt mit dem Lizenzgeber zusammenarbeiten, der Lizenznehmer ist jedoch nicht zur Zahlung von Kosten oder Ausgaben verpflichtet. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die lizenzierten Vermögenswerte ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Lizenzgebers gerichtlich durchzusetzen. Bei allen Rechtsstreitigkeiten, die sich aus der Nutzung oder den Eigentumsrechten der lizenzierten Vermögenswerte ergeben und bei denen sowohl der Lizenzgeber als auch der Lizenznehmer Mitparteien sind, behält sich der Lizenzgeber das Recht vor, den Rechtsstreit zu kontrollieren, einschließlich aller Vergleichsverhandlungen.
  1. Aufgabe.

 

Diese Vereinbarung (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die hierin gewährte Lizenz) ist für den Lizenznehmer persönlich und darf vom Lizenznehmer nicht abgetreten oder übertragen werden, auch nicht kraft Gesetzes, außer mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Lizenzgebers. Jeder Versuch seitens des Lizenznehmers, die Rechte des Lizenznehmers aus dieser Vereinbarung abzutreten, unterzulizenzieren oder zu übertragen, sofern hierin nicht anders vorgesehen, ist ungültig und nichtig. Der Lizenzgeber hat das Recht, seine Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung sowie alle seine Rechte, Titel und Interessen an den lizenzierten Vermögenswerten ohne Zustimmung des Lizenznehmers abzutreten.

 

  1. Gültigkeit der lizenzierten Vermögenswerte.

 Der Lizenznehmer erkennt die Gültigkeit aller Urheberrechte für die lizenzierten Vermögenswerte und alle damit verbundenen Registrierungen an und erkennt an, dass alle Rechte, die der Lizenznehmer möglicherweise aufgrund seiner Nutzung der lizenzierten Vermögenswerte erwirbt, ausschließlich dem Lizenzgeber zugute kommen, sofern dass diese Klausel dem Lizenzgeber keinen Anspruch auf alle oder einen Teil der Gewinne oder Einnahmen aus den hierunter zulässigen Nutzungen des Lizenznehmers einräumt, mit Ausnahme der in Klausel 6 beschriebenen Gebühren

  1. Hinweise.

Alle Mitteilungen, Forderungen oder Anfragen, die gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung erforderlich oder zulässig sind, müssen per E-Mail oder schriftlich erfolgen und persönlich oder per Einschreiben oder Einschreiben, internationalem Kurierdienst, mit Rückschein und im Voraus bezahltem Porto zugestellt werden und an die folgenden Personen und Adressen oder an andere Adressen oder Personen gerichtet, die eine Partei durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei anfordern kann. Die Parteien haben vereinbart, den Vertrag auf elektronischem Weg abzuschließen, und dementsprechend erhalten elektronische Signaturen die gleiche Wirkung und das gleiche Gewicht wie Originale.

HLP - Huqooq Legal Practice

Badih Moukarzel

 Latifa Tower, Ostflügel, Etage 22,

 Büro 2205, Trade Center First Area

 Sheikh Zayed Road

 Dubai, Dubai

 Vereinigte Arabische Emirate

            badih.moukarzel@hlplawfirm.com

mit einer Kopie an: hello@apgart.com

 

Eine solche Mitteilung wird wirksam, sobald sie eingegangen ist.

  1. Schiedsverfahren.

 Alle Streitigkeiten, die sich aus den Bedingungen dieser Vereinbarung ergeben, können einem verbindlichen Schiedsverfahren gemäß den Schiedsregeln und -bestimmungen des Dubai International Arbitration Centre (DIAC) unterzogen werden, wobei ein Schiedsrichter vom DIAC ausgewählt wird. Das Schiedsverfahren wird in englischer Sprache am Sitz des Schiedsverfahrens durchgeführt in Dubai - Vereinigte Arabische Emirate sein. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen der Vereinigten Arabischen Emirate und wird in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt.

  1. Unabhängige Geschäftsbeziehung.

Lizenzgeber und Lizenznehmer sind unabhängige Vertragspartner und sind keine Joint Ventures, Partner, Arbeitgeber/Angestellten oder Vertreter des anderen und dürfen auch nicht als solche ausgelegt werden, und keiner von ihnen ist befugt, den anderen zu binden oder zu verpflichten, außer wie in dieser Vereinbarung dargelegt .

 

  1. Verschiedenes.
  • Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung und Übereinkunft der Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen, Absprachen, Verhandlungen und Diskussionen. Keine Ergänzung, Änderung, Modifizierung oder Verzicht auf diese Vereinbarung ist verbindlich, es sei denn, sie wird durch eine schriftliche Urkunde belegt, die von der Partei unterzeichnet wurde, gegen die die Durchsetzung beantragt wird.
  • Für den Fall, dass es für eine der Parteien notwendig wird, eine Klage einzureichen, um diese Vereinbarung oder darin enthaltene Bestimmungen durchzusetzen, und eine Partei in dieser Klage obsiegt, ist diese obsiegende Partei zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln oder Schadensersatzansprüchen berechtigt, angemessene Anwalts- und Gerichtskosten, die in einem solchen Verfahren anfallen.
  • Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung oder die Anwendung dieser Bestimmung auf eine Person oder einen Umstand ungültig sein, so bleibt der Rest dieser Vereinbarung oder die Anwendung dieser Bestimmungen auf andere Personen oder Umstände davon unberührt.